Am 15. Juli 2022 wurde im offiziellen Amtsblatt eine Regierungsverordnung veröffentlicht, die zum 01. Januar 2023 eine Reihe von Änderungen im Bereich der Mikrounternehmen ankündigt.
Allgemeine Besteuerung von Mikrounternehmen
Die Obergrenze von bisher 1.000.000 EUR Umsatz für die Gewinnbesteuerung rumänischer Mikrounternehmen wird auf 500.000 EUR gesenkt. Ist diese Grenze erreicht, wird das Unternehmen automatisch mit 16% auf den Gewinn versteuert.
Besteuerung von Mikrounternehmen im Bereich Management und Beratung
Rumänische Unternehmen, die mehr als 20% ihrer Einnahmen aus Beratungsdienstleistungen erzielen, werden unabhängig vom Umsatz mit 16% Gewinnsteuer besteuert.
Neue Regelung für die Körperschaftssteuer
Die Möglichkeit ein Unternehmen ohne Mitarbeiter zu führen und mit 3% Körperschaftssteuer zu versteuern wird gestrichen. Entweder ist ein Vollzeitmitarbeiter einzustellen (1% Körperschaftssteuer) oder das Unternehmen wird mit 16% auf den Gewinn veranlagt.
Erhöhung der Dividendensteuer
Ausgeschüttete Dividenden sind ab dem 01. Januar 2023 mit 8% statt bisher 5% zu versteuern.
Beteiligung an mehreren Unternehmen
Ein Gesellschafter darf an maximal 3 Unternehmen mit mehr als 25% Anteil beteiligt sein. Ist er mit mehr als 25% an mehr als 3 Unternehmen beteiligt, muss ein Unternehmen auf die 16% Gewinnbesteuerung umgestellt werden.
Unsere Meinung zu den Steueränderungen
Auch wenn es für den ein oder anderen Unternehmer ärgerlich ist, begrüßen wir den Wegfall der 3%-Regelung ohne Mitarbeiter. Durch die Einstellung von Angestellten wird ein Beitrag in die Sozialsysteme geleistet, der allen zugute kommt.
Die übrigen Änderungen hätten deutlich gravierender ausfallen können. Rumänien bleibt weiterhin ein äußerst attraktiver Standort für Firmengründungen und Unternehmen.
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