Sofern Sie vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Rumänien und Deutschland profitieren und/oder sich selbst in Ihrem rumänischen Unternehmen anstellen wollen, ist eine Aufenthaltsgenehmigung in Rumänien sinnvoll.
Die CNP-Nummer, die Sie mit der Aufenthaltsgenehmigung für Rumänien erhalten, dient Ihnen gleichzeitig als Steueridentifikationsnummer. Auf die Beantragung einer NIF Nummer (Steuer-ID) kann verzichtet werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der rumänischen Aufenthaltsgenehmigung.
Informationen zur CNP (Aufenthaltsgenehmigung).
Mit unserem Netzwerk aus qualifizierten Notaren, Anwälten, Übersetzern und Steuerberatern können wir fast jedes Projekt in Rumänien realisieren.
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