Die Modelle mit 1% oder 3% Körperschaftssteuer für Ihre rumänische SRL setzen voraus, dass Sie innerhalb von 30 Tagen ab Gründungsdatum einen Vollzeitmitarbeiter anmelden. Alternativ können Sie auch mehrere Mitarbeiter einstellen, die insgesamt einem Vollzeitmitarbeiter entsprechen.
Vollzeitmitarbeiter zum rumänischen Mindestlohn einstellen
Damit eine Person als Mitarbeiter eingestellt werden kann, muss diese 2 Kriterien erfüllen. Zum einen benötigt sie einen rumänischen Wohnsitz und zum anderen eine Arbeitsbefähigungsbescheinigung (medical check).
Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auch selbst z.B. als Geschäftsführer einstellen und benötigen keine weiteren Angestellten.
Der Mindestlohn beträgt aktuell 3.300 Lei (ca. 670 EUR) pro Monat. Nach Abzug der Sozialversicherung (25%), der Krankenversicherung (19%) und der Einkommensteuer verbleibt dem Mitarbeiter ein Nettogehalt von ca. 2130 LEI (ca. 435 EUR).
Das Unternehmen hat lediglich eine zusätzliche Abgabe in Höhe von 2,25% zu zahlen. Das entspricht ca. 74 LEI (ca. 15 EUR).
Wir helfen Ihnen gerne bei der Personalsuche oder beim Medical Check, wenn Sie sich selbst einstellen wollen. Ihr Steuerberater erledigt alle Formalitäten wie Arbeitsvertrag, fristgerechte Anmeldung und Abrechnung der Löhne.
Leistungen und Informationen zur Firmengründung in Rumänien
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