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Im Jahr 2001 wurde das "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" geschlossen.

 

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Rumänien ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dessen Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.

 

Klingt kompliziert? Ist es leider auch!

 

 

Die Doppelbesteuerung kann grundsätzlich nach folgenden Prinzipien erfolgen:

 

  • Wohnsitzlandprinzip
  • Quellenlandprinzip
  • Welteinkommensprinzip
  • Territorialitätsprinzip

 

 

In Deutschland gelten grundsätzlich das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip. In Kombination besagen diese, dass der Steuerpflichtige sein gesamtes weltweites Einkommen in dem Staat zu versteuern hat, in dem er seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Inwieweit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, wird dann im Doppelbesteuerungsabkommen (Link zum Gesetzestext) geregelt.

 

Wir beraten Sie hierzu gerne.

 

 

 

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