Im Jahr 2001 wurde das "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" geschlossen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Rumänien ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dessen Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
Klingt kompliziert? Ist es leider auch!
Die Doppelbesteuerung kann grundsätzlich nach folgenden Prinzipien erfolgen:
- Wohnsitzlandprinzip
- Quellenlandprinzip
- Welteinkommensprinzip
- Territorialitätsprinzip
In Deutschland gelten grundsätzlich das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip. In Kombination besagen diese, dass der Steuerpflichtige sein gesamtes weltweites Einkommen in dem Staat zu versteuern hat, in dem er seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Inwieweit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, wird dann im Doppelbesteuerungsabkommen (Link zum Gesetzestext) geregelt.
Leistungen und Informationen bei der Firmengründung in Rumänien
- Gründung von Unternehmen in Rumänien
- Begleitung bei den ersten Schritten Ihres Unternehmens
- Erstellung von Geschäftsmodellen und Businessplänen
- Info: Steuern für Unternehmer in Rumänien
- Info: Büroräume in Rumänien mieten
- Info: Rumänischer Steuerberater
- Info: Mitarbeiterpflicht bei der 1%- und 3%-SRL
- Info: Rumänisches Bankkonto eröffnen
- Info: NIF - Steueridentifikationsnummer
- Info: CNP - Aufenthaltsgenehmigung bzw. -erlaubnis
- Info: NACE-Codes - Wirtschaftszweige in der EU
- Info: CASS - Beitrag an die soziale Krankenversicherung
- Info: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Rumänien - Deutschland