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November 2023: Aufgrund starker Kritik aus der Bevölkerung und der Wirtschaft, hat die rumänische Regierung das Anfang November 2023 erlassene Gesetz 296/2023 kurzfristig geändert und diverse Einschränkungen per Eilverordnung aufgehoben.

 

 

 

Barzahlungen durch juristische Personen oder Freiberufler

 

Für den Zahlungsverkehr mit Bargeld gelten ab dem 11. November 2023 folgende gesetzliche Bestimmungen:

 

  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger ebenfalls um eine juristische Person oder einen Freiberufler, sind 5.000 LEI pro Zahlung bzw. 10.000 LEI insgesamt pro Tag zulässig.
  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger um eine Privatperson, sind 10.000 LEI pro Tag und Privatperson zulässig.
  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger um einen Cash & Carry Markt, sind 10.000 LEI insgesamt pro Tag zulässig.
  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger um einen Mitarbeiter des Unternehmens, sind 1.000 LEI pro Tag und Mitarbeiter zulässig.

 

 

Barzahlungen durch Privatpersonen

 

Für den Zahlungsverkehr mit Bargeld gelten ab dem 11. November 2023 folgende gesetzliche Bestimmungen:

 

  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger um eine juristische Person oder einen Freiberufler, sind 10.000 LEI insgesamt pro Tag zulässig.
  • Handelt es sich beim Zahlungsempfänger ebenfalls um eine Privatperson, sind 50.000 LEI pro Transaktion zulässig.

 

 

 

Weitere Bestimmungen zum Bargeldverkehr in Rumänien

 

  • Der maximale Bestand für Bargeld in der Firmenkasse beträgt 50.000 LEI. Übersteigt der Bargeldbestand diesen Betrag, muss die Differenz binnen 2 Werktagen auf der Bank eingezahlt werden.
  • Der Höchstbetrag an Bargeld in der Firmenkasse darf für 3 Tage überschritten werden, sofern Löhne und Gehälter hiervon bezahlt werden.
  • Die Zahlung von Löhnen und Gehältern, Reisekosten und Spesen, sowie Steuern, Sozialbeiträge, Abgaben und Gebühren unterliegt keinerlei Beschränkungen.
  • Dividenden können in Bar ausgezahlt werden, sind jedoch auf 5.000 LEI pro Tag und Empfänger beschränkt. Wir raten, Dividenden grundsätzlich zu überweisen!
  • Die Splittung von Bargeldzahlungen ist nicht erlaubt. Bargeld darf nur innerhalb der angegebenen Höchstgrenzen verwendet werden. Reicht dies nicht aus, um z.B. eine Rechnung zu begleichen, muss der Differenzbetrag angewiesen werden.

 

 

Wir vermitteln Ihnen gerne einen zuverlässigen rumänischen Steuerberater, der Sie regelmäßig über alle Änderungen und ihre Auswirkungen informiert. 

 

 

 

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