Sofern Sie als Privatperson Einnahmen oder Einkommen in Rumänien erzielen, sind Sie zur Zahlung von Steuern verpflichtet und benötigen hierzu eine eindeutige Steueridentifikationsnummer.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis annehmen oder zum ersten mal Dividenden ausschütten.
Mit der NIF-Nummer, Ihrer persönlichen Steuernummer, können Sie in Rumänien Ihre Steuern zahlen, selbst wenn Sie nicht in Rumänien leben, oder sich dort nicht dauerhaft aufhalten.
Die NIF Nummer kann über ein Formular des rumänischen Finanzamts (ANAF) beantragt werden. Ein Prozess, den in der Regel Ihr Steuerberater oder ein Dienstleister für Sie erledigt.
Um Ihre NIF zu beantragen, wird neben weiteren Dokumenten eine Vollmacht benötigt. Diese kann auch bei einem deutschen Notar erstellt werden, was jedoch Übersetzungskosten zur Folge hat.
Wir bieten Ihnen die Beantragung Ihrer NIF als Service an (siehe: Starthilfe nach der Firmengründung in Rumänien).
Legale Steueridentifikationsnummer - CNP statt NIF
Sofern Sie einen Wohnsitz in Rumänien vorweisen können (eigene Immobilie, privater Mietvertrag), haben Sie die Möglichkeit auf der Immigrationsbehörde die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Dies ist ein relativ simpler Prozess, bei dem wir Sie ebenfalls gerne begleiten.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie die CNP-Nummer (Cod numeric personal). Die CNP wird dann zu Ihrer persönlichen Steuernummer, sodass keine NIF-Nummer zusätzlich beantragt werden muss.
NIF oder CNP - Eine Steuernummer ist Pflicht beim Immobilienkauf
Wenn Sie eine Immobilie in Rumänien erwerben wollen, müssen Sie beim Notartermin eine rumänische Steuernummer vorweisen können.
Hiermit wird sichergestellt, dass die jährliche Grundsteuer der Gemeinde einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden kann.
Es ist hierbei unerheblich, ob Sie die CNP-Nummer (Cod numeric personal) oder die NIF-Nummer (Număr de Identificare Fiscală) besitzen.
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