Grundsätzlich können Sie sich als EU-Bürger 3 Monate lang dauerhaft in Rumänien aufhalten. Danach müssen Sie ausreisen und nach einer erneuten Einreise stehen Ihnen wieder 3 Monate zur Verfügung.
Um ein Unternehmen in Rumänien zu führen, sollte dies kein Problem darstellen.
Jedoch bietet die rumänische Aufenthaltsgenehmigung, mit der Sie sich unbegrenzt in Rumänien aufhalten können, weitere Vorteile:
- Sie erhalten die CNP Nummer (Cod numeric personal), die fast immer Voraussetzung für Verträge (z.B. Handy, Internet, etc.) ist.
- Sie können auf die kostenpflichtige Beantragung der NIF (Steuer-ID) verzichten, da die CNP-Nummer ebenfalls als Steueridentifikationsnummer gültig ist.
- Sie können sich selbst (z.B. als Geschäftsführer) einstellen, um einen rumänischen Mitarbeiter für die 1%- bzw. 3%-Steuermodelle vorweisen zu können.
- Sie können Ihr Wohnsitzland bzw. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt glaubhaft nach Rumänien verlagern, um vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu profitieren.
Rumänische Aufenthaltserlaubnis nur mit privatem Wohnsitz in Rumänien
Um die Rumänische Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können und die CNP-Nummer zu erhalten, benötigen Sie einen Wohnsitz in Rumänien.
Sie müssen also entweder einen Mietvertrag über eine Wohnung, oder einen Kaufvertrag über eine Immobilie vorweisen.
Auch hierbei können wir Ihnen gerne helfen.
Beantragung der rumänischen Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltserlaubnis
Der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltserlaubnis in Rumänien wird auf der Immigrationsbehörde gestellt und ist in der Regel unkompliziert.
Ein Oficiul Român Pentru Imigrări, in dem Sie persönlich vorsprechen, findet sich in nahezu jeder Kreishauptstadt. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über einen Wohnsitz in Rumänien
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestens 500 EUR Guthaben auf einem privaten, rumänischen Bankkonto (kein Geschäftskonto)
Oft kann das Registrierungsdokument mit Ihrer CNP-Nummer schon am Tag der Antragstellung abgeholt werden.
Wir bieten die Begleitung zur Immigrationsbehörde und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis als Service an.
Leistungen und Informationen zur Gründung einer SRL in Rumänien
- Gründung von Unternehmen in Rumänien
- Begleitung bei den ersten Schritten Ihres Unternehmens
- Erstellung von Geschäftsmodellen und Businessplänen
- Info: Steuern für Unternehmer in Rumänien
- Info: Büroräume in Rumänien mieten
- Info: Rumänischer Steuerberater
- Info: Mitarbeiterpflicht bei der 1%- und 3%-SRL
- Info: Rumänisches Bankkonto eröffnen
- Info: NIF - Steueridentifikationsnummer
- Info: CNP - Aufenthaltsgenehmigung bzw. -erlaubnis
- Info: NACE-Codes - Wirtschaftszweige in der EU
- Info: CASS - Beitrag an die soziale Krankenversicherung
- Info: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Rumänien - Deutschland